
Fragen und Kontakt: Hafenmeister@kressbronner-segler.de
A. Hafenordnung
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B. Nutzungsordnung Kielzugvogel
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C. Antrag auf Mitgliedschaft
Der Antrag passt zur den neuen Einzugsermächtigungsregeln.Üblicherweise wird man erst einmal Fördermitglied und bringt sich bei den verschiedenen Vereinsaktivitäten ein. Wenn alles passt, nach einem Jahr - und die Vereinsaktivität langfristig und intensiver sein soll, empfiehlt sich die Vollmitgliedschaft.
Hier geht's zum Download des Antrags auf Mitgliedschaft
A. Hafenordnung des Clubhafens
1. Vereinsbeauftragte unternehmen alles ihnen Mögliche, um den Bootsbetrieb optimal zu gestalten.
Hilfsbereitschaft ist oberstes Gebot.
2. Der Pachtvertrag zwischen KS und der Fa. Meichle & Mohr besagt u.a.: „Der Lastschiffs- und Baggerbetrieb von M+M darf durch den Bootsbetrieb der KS nicht beeinträchtigt werden, insbesondere ist den Kiesschiffen Vorfahrt innerhalb des Baggersees (Hafen) einzuräumen.
3. Fahrregeln im Hafen und im Bereich der Hafeneinfahrt sind nicht Gegenstand dieser Hafenordnung.In Übereinstimmung mit den BSVb-Regeln soll die Benutzung des Hilfsmotors im KS-Hafenrevier auf das Notwendigste beschränkt werden.
4. Alle Bootseigner haben dafür zu sorgen, dass ihre Boote sicher belegt und mit ausreichenden Fendern versehen sind. Behinderungen der Nebenlieger sind zu vermeiden.
5. Jeder Liegeplatzinhaber ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflicht-versicherung für Schäden, die durch den Betrieb seines Bootes entstehen können, abzuschließen. Sie ist auf Verlangen des Vorstandes nachzuweisen.
6. Jeder Hafen- und Stegbenutzer haftet für alle von ihm und seinem Eigentum verursachte Schäden. Der Verein haftet für keinerlei Schäden, die durch sein Eigentum oder seine Beauftragte verursacht werden. Auch übernimmt er keine Verantwortung für seine Mitglieder oder Gäste.
7. Außer in Notfällen haben nur die Eigner und Beauftragte das Recht, ein Boot zu betreten.
8. Jeder Eigner ist verpflichtet, auf seinem Boot den Vereinsstander zu führen, entweder im Topp oder unter der Backbordsaling.
9. Der Laufsteg ist von Ausrüstung freizuhalten. Zur Unterfaulung führende Fußabstreifer dürfen nicht angebracht werden, Benutzung der Stromanschlüsse bis max. 300 W möglich (keine Heizlüfter oder Kochgeräte).
Beim Verlassen des Bootes ist unbedingt der Stromanschluss zu entfernen.
10. Zur Vermeidung von Wasser- oder Luftverschmutzung ist zu beachten:
Allgemein: Umweltschutz hat Vorrang vor Komfortdenken.
Glas: Nur in den Glascontainer bei M+M.
Müll: Nur in den entsprechenden Container, kein Sperr- und
Sondermüll.
Altöl: Nur in die zugelassenen Entsorgungsstellen bei M+M.
Bord-WC: Entleerung tragbarer Chemie-Toiletten nur in die
Entsorgungsstellen bei M+M.
Lenzwasser: Kein Öl- oder schmutzhaltiges Wasser nach außenbord lenzen.
Spülwasser: In Bordtank oder in Entsorgungsstellen an Land entleeren.
Strandfeuer: Nur bei ablandigem Wind auf alter Feuerstelle.
Waschräume: Mitglieder und Gäste haben Toiletten, Waschräume und
Dusche absolut sauber zu halten.
11. Zugeteilte
Liegeplätze dürfen nur durch den Liegeplatzinhaber genutzt werden.
Boote dürfen ohne Genehmigung an Dritte weder verliehen noch vermietet
werden.
12. Freie Plätze sind mit grüner Tafel kenntlich zu machen.
Gästeschlüssel sind nach Gebrauch sofort an den vorgesehenen Platz
zurückzubringen.
13. Werden Liegeplätze während der Saison (15.04. – 31.10.) mehr als 4 Wochen nicht belegt, ist dies dem Hafenmeister zu melden, damit sie als Gastplätze zugewiesen werden können. Eine Gebührenbefreiung erfolgt dadurch nicht.
14. Die Aufgabe des Liegeplatzes ist der Geschäftsstelle spätestens zum 1. Februar eines Jahres mitzuteilen. Zu diesem Termin nicht abgemeldete Plätze müssen für das ganze Jahr bezahlt werden.
15. Liegeplätze, die am 01. April nicht bezahlt sind, können sofort anderweitig vergeben werden.
16.Die Hausordnung für das Vereinsheim und den Hafenstützpunkt „Schliersee“ sind Bestandteil dieser Hafenordnung.
17.Für die vereinseigenen Boote gilt die Benutzungsordnung.
18.Sofern hierdurch keine Behinderungen oder Beschädigungen auftreten, können Spaziergänger in begrenztem Umfang im KS-Revier geduldet werden; nicht aber auf den Stegen, in der „Schliersee“ oder im KS-Vereinsheim.
19.Das Befahren der Wege im Hafengelände mit Motorfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
20.Das Hafendinghi wird bei Nichtgebrauch an Kette und Schloss gelegt, die Riemen in die „Schliersee“. KS-Schlüssel passt.
21.Feuerlöscher sind in der „Schliersee“, im KS-Heim und an entsprechend bezeichneten Stellen deponiert.
22. Nächtlicher Krawall ist unerwünscht, Auspufflärm und –qualm von Bootsmotoren unzulässig. Ab 22.00 Uhr ist an den Stegen jeder Lärm zu unterlassen, der andere Mitglieder stört.
23.Hunde sind an der Leine zu führen.
Diese Hafenordnung wurde gemäß Satzung § 11, II vom Vorstand am 15. 02.1984 beschlossen, vom Beirat am 24. 02. 1984 genehmigt und am 14.04.1988 sowie am 21.04.1993 nach Anhörung des Beirates ergänzt.
Verstöße gegen diese Hafenordnung werden entsprechend Satzung § 15, IV oder LPVO Ziff. 6 geahndet.
B. Merkblatt zur Nutzung des Kielzugvogels
Merkblatt zur Nutzung des Kielzugvogels außerhalb der Trainingszeiten
Wer darf den Zugvogel nutzen?
Jedes Mitglied der Kressbronner Segler darf den Zugvogel außerhalb der Trainingszeiten in Absprache mit dem Paten nutzen. Der Bootsführer muss das Schifferpatent Kategorie D besitzen.
Was ist vor der geplanten Ausfahrt zu machen?
Vor jeder Nutzung ist die Erlaubnis bei Roxy Störk (Tel.: 07543-54826 priv. oder 0151 18157425 mobil) einzuholen.
Vor dem Auslaufen sind im Logbuch (es befindet sich in Jugendbereich der Schliersee in einer Schublade des weißen Schränkchens) folgende Eintragungen zu machen:
► Datum
► Name von Bootsführer und Besatzung
Was ist mitzuführen?
► Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste
► Paddel, Schöpfkelle, Signalhorn
► Zulassungspapier (eine eingeschweißte Kopie liegt beim Logbuch, dort soll sie auch nach der Ausfahrt wieder liegen)
Was ist noch zu beachten?
In der Hafeneinfahrt wird gepaddelt (rechts in Fahrtrichtung).
Bei Starkwind- oder Sturmwarnung darf der Hafen nicht verlassen werden, wer unterwegs ist, muß umgehend in den Hafen zurückkehren, sollte dies nicht möglich sein, so ist unverzüglich eine andere sichere und geschützte Stelle anzulaufen.
Der pflegliche Umgang mit Boot und Material versteht sich von selbst, ebenso das seemännische Verhalten auf dem Wasser.
Sollte ein Schaden eintreten (egal ob an unserem oder einem fremden Boot) ist dieser unverzüglich bei Roxy Störk und Thomas Fichtl zu melden, andernfalls riskieren wir unseren Versicherungsschutz und der Bootsführer muß den Schaden selbst bezahlen.
Was ist nach der Rückkehr zu tun?
► Boot aufklaren, Großsegel ordentlich aufrollen (es bleibt am Baum angeschlagen). Das Vorsegel wird gerollt (nicht zusammen gelegt!) und im Langsack unter den Großbaum gebändselt, die Lenzklappen bleiben offen, auf ordentlichen Sitz der Persenning ist zu achten.
► Im Logbuch sind die Rückkehrzeit und eventuelle Vorkommnisse einzutragen.
► Das Zulassungspapier ist zurückzubringen.
► Als Pate kümmert sich Roxy Störk (Tel.: 07543-54826 priv. oder 0151 18157425 mobil) um den technischen Zustand des Bootes, bei Bedarf bitte ihr Bescheid geben.
Eine schöne Ausfahrt wünscht Euch Euer Jugendleiter Thomas